Wohnen in Hamburg

Die neue „Solardachpflicht“: Nachrüstung im Gebäudebestand

Zum 1. Januar 2024 hat die Stadt Hamburg die sogenannte Solardachpflicht eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Hamburg zu beschleunigen. Damit sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, nach einer Dachsanierung auf dem neuen Dach eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. 
Was bedeutet das für die buchdrucker?

Die buchdrucker haben bereits auf mehreren Gebäuden Solaranlagen in Betrieb. Auch unser Neubauprojekt im Rimbertweg wird mit einer Photovoltaik(PV)-Anlage ausgestattet und spart damit rechnerisch 14 Tonnen CO2 pro Jahr ein. Der Solarertrag kann als Mieterstrom direkt vor Ort verbraucht werden. Zusätzlich wird im Rimbertweg unter den Solarmodulen ein Gründach angelegt.

Bei Neubauten können die Fachplaner bereits im Planungsprozess alle baulichen Notwendigkeiten berücksichtigen, sodass die Installation kein Problem darstellt. Im Gebäudebestand sind die Rahmenbedingungen für eine PV-Anlage jedoch nicht immer gegeben. Beispielsweise muss bei Steildächern die Ausrichtung zur Sonne passen, sonst sind die solaren Erträge nicht ausreichend. 

Flachdächer bieten bessere Möglichkeiten, wenn keine hohen Bäume im Weg stehen. Aber auch hier muss zunächst vom Statiker berechnet werden, ob die zusätzlichen Lasten von der Dachkonstruktion getragen werden können. Zum Zeitpunkt der Errichtung unserer Gebäude konnten diese Lasten nicht berücksichtigt werden. 

Sind die Rahmenbedingungen geklärt, muss der auf dem Dach produzierte Strom in das Stromnetz eingespeist werden. Die Zählereinrichtungen in unseren Bestandsgebäuden stammen vielfach noch aus der Erbauungszeit, funktionieren einwandfrei und genießen Bestandsschutz. Für die Stromeinspeisung sind daher Erweiterungen und Umbauten der Zählereinrichtungen erforderlich. Durch diese Arbeiten erlischt der Bestandsschutz und die gesamte Zähleranlage muss erneuert werden. In einem aktuellen Fall haben wir ein Angebot eines Elektrofachbetriebes für den Umbau eingeholt. Im Ergebnis hätte allein die Erneuerung der Zähleranlagen für fünf Hauseingänge ca. 70.000 Euro gekostet. In solchen Fällen der Unwirtschaftlichkeit sieht die Verordnung eine Befreiung von der Solardachpflicht vor.

Möglicherweise bietet die Einführung virtueller Zählereinrichtungen hier eine Lösung, da dann keine Umbauten mehr erforderlich sind. Noch sind aber nicht alle Fragen zu diesem Thema abschließend geklärt. 

Wir lassen uns von den Herausforderungen nicht entmutigen und haben bereits das nächste Dach in die Prüfung genommen. 

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