Wichtige Entscheidungen standen an, als sich 32 Vertreterinnen und Vertreter Ende Juni im Park-Hotel Hagenbeck zur jährlichen Vertreterversammlung trafen. Nach der Eröffnung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Stefan Strenge berichteten die Vorstandsmitglieder Sebastian Schleicher und Tino Herold über derzeitige Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft, die wirtschaftliche Lage der buchdrucker und aktuelle Bauvorhaben.
Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Änderung der
§§ 20 und 23 der Satzung, um das Höchstalter für Vorstände und Aufsichtsräte anzupassen. Diese Änderung wurde notwendig, da die Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren in Ruhestand geht. Der daraus resultierende Fachkräftemangel wird es erschweren, qualifizierte Nachfolger zu finden.
Die Änderungen im Detail: Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern endet künftig spätestens mit Ende des Kalenderjahres, in dem das Vorstandsmitglied das 70. Lebensjahr vollendet (vorher: mit dem gesetzlichen Rentenalter). Als Aufsichtsrat wählbar ist, wer das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vorher: gesetzliches Rentenalter minus drei Jahre).
Die Beschlussvorlage wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister ist bereits erfolgt. Die neue Satzung finden Sie hier.
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