Die Zukunft der nachhaltigen Energieversorgung beginnt oft direkt vor der Haustür – genauer gesagt, auf dem Balkon. Sogenannte Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaik(PV)-Anlagen, die auf Balkonen installiert werden können. Eine neue Gesetzesnovelle erleichtert den Betrieb dieser Anlagen, indem bürokratische Hürden wie die Anmeldung vereinfacht werden.
Interessierte buchdrucker-Mitglieder müssen vor der Installation einer PV-Anlage auf dem Balkon einige Punkte berücksichtigen, ehe die Anlage genehmigt werden kann. Welche das sind und warum darauf geachtet werden muss, erläutert der Technische Vorstand der buchdrucker, Tino Herold: „Die größte Herausforderung ist die Montage des Balkonkraftwerks. Diese darf weder an der Balkonbrüstung noch an der Hausfassade von außen erfolgen, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.“ Eine unsachgemäße Befestigung oder herunterfallende Teile könnten Personen gefährden. Zudem wären die Prüfung der statischen Belastbarkeit der Balkonbrüstungen und regelmäßige Kontrollen, etwa nach Stürmen, notwendig.
Weitere Punkte, die gewährleistet sein müssen, sind die Installation normgerechter Außensteckdosen durch einen Fachbetrieb sowie die Sicherstellung, dass nur geeignete PV-Anlagen installiert werden. Das Anbohren von Fensterprofilen oder der Fassade für die Kabelverlegung ist verboten und auch gestalterische Aspekte sind zu berücksichtigen. Bei Auszug ist die Anlage vollständig abzubauen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Tino Herold bekräftigt: „Unsere Genossenschaft steht klimaneutral erzeugtem Strom sehr positiv gegenüber, wie die PV-Anlagen im Neubauprojekt Rimbertweg zeigen. Deshalb sind wir auch beim Thema Balkonkraftwerke bestrebt, gemeinsam mit den Interessierten eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.“
Eine PV-Anlage auf dem Balkon bedarf der Genehmigung der buchdrucker. Bitte wenden Sie sich vor der Installation an die Technische Abteilung unter
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