Was wird gewählt?
Die Mitglieder der buchdrucker wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter sowie und deren Stellvertreter für die Vertreterversammlung. In der Satzung der buchdrucker ist festgelegt, dass die Wahl alle fünf Jahre stattfindet. Der nächste Termin ist vom 13. bis 27. Februar 2025. Die Wahl findet per Briefwahl statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der buchdrucker. Die Anzahl der Vertreter und Stellvertreter pro Wahlbezirk ist in der Satzung geregelt. Für je 35 Mitglieder im Wahlbezirk sind je ein Vertreter und ein Stellvertreter zulässig. Wer Vertreter oder Stellvertreter wird, entscheidet die Platzierung nach erreichten Wählerstimmen.
Was ist eine Vertreterversammlung?
Eine Genossenschaft ist in ihrer Unternehmensstruktur demokratisch aufgebaut. Man spricht von den drei Organen Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand, die sich die Aufgaben innerhalb der Genossenschaft teilen. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ. Sie stellt die entscheidenden Weichen für die Zukunft der Genossenschaft. In der Vertreterversammlung hat jeder Vertreter und jede Vertreterin genau eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile.
Was macht ein Vertreter?
Die Hauptaufgabe ist die Teilnahme an der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung. Dort haben die Vertreterinnen und Vertreter die Möglichkeit, direkt und demokratisch auf die Entwicklung der Genossenschaft Einfluss zu nehmen. Sie entscheiden zum Beispiel über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie wählen die Mitglieder des Aufsichtsrates und stimmen über Satzungsänderungen ab.
Wie groß ist der zeitliche Aufwand?
Die Amtszeit der Vertreter beträgt fünf Jahre. Der zeitliche Aufwand in diesem Zeitraum ist überschaubar: Neben der Vertreterversammlung werden sie zu weiteren Veranstaltungen speziell für die Vertreter eingeladen. Auf diese Weise erhalten sie einen Einblick in die Aktivitäten und Geschäftslage der buchdrucker und gleichzeitig einen Überblick über die Hamburger Wohnungspolitik und Stadtentwicklung.
Welche Vorkenntnisse sind nötig?
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich! Damit die Vertreterinnen und Vertreter ihr Amt bestmöglich ausüben können, werden sie über alle wichtigen Vorhaben der buchdrucker informiert und regelmäßig zu Veranstaltungen eingeladen.
Wie werde ich Vertreterin bzw. Vertreter?
Jedes volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Mitglied der buchdrucker kann sich zur Vertreterwahl aufstellen lassen. Bei Interesse wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin für die Vertreterwahl 2025:
Flavia Schmidt
Tel. 040 697081-19
fschmidt@buchdrucker.de
Baugenossenschaft der Buchdrucker eG
Steilshooper Straße 94
22305 Hamburg
Tel. 040 697081-0
Fax 040 697081-24
E-Mail
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung
Bei Notfällen (beispielsweise einem Wasserrohrbruch) in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Wohngebäude außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich umgehend an unsere Notdienstzentrale.
Notdienst-Rufnummer
040 345110