Vermietungsangebote


Wenn Sie in eine unserer Wohnungen ziehen, werden Sie nicht nur Mieter, sondern auch Mitglied unserer Genossenschaft. Sie zeichnen Geschäftsanteile, deren Zahl sich nach der Wohnungsgröße richtet. Ein Genossenschaftsanteil entspricht 50 Euro. Ein Eintrittsgeld fällt nicht an.
Mieten Sie beispielsweise eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit 60 qm, übernehmen Sie 60 Genossenschaftsanteile. Sie beteiligen sich also mit 3.000 Euro an unserer Genossenschaft. Auf Ihre Geschäftsanteile erhalten Sie eine jährliche Dividende, über deren Höhe die Vertreterversammlung jährlich abstimmt. Unsere Satzung sieht eine Dividende von bis zu 4 % vor.
Damit ermöglichen wir Ihnen eine Wohnform zwischen Miete und Eigentum zu bezahlbaren Bedingungen. Denn unser Mietvertrag ist ein "Dauernutzungsvertrag" und räumt Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht ein. Natürlich ist er unter Einhaltung der Fristen von Seiten des Mieters jederzeit kündbar.
Nach Ihrem Auszug aus einer unserer Wohnungen können Sie entscheiden: Bleiben Sie Mitglied und profitieren von den Erträgen oder treten Sie aus? Wer sich für den Austritt entscheidet, kann seine eingezahlten Genossenschaftsanteile gemäß unserer Satzung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.
Mitglieder unserer Genossenschaft können auch aktiv am Geschehen teilnehmen, indem Sie sich als Vertreter für die Vertreterversammlung wählen lassen.